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   VGH Bayern, 27.07.2015 - 20 ZB 14.2089   

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https://dejure.org/2015,21834
VGH Bayern, 27.07.2015 - 20 ZB 14.2089 (https://dejure.org/2015,21834)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.07.2015 - 20 ZB 14.2089 (https://dejure.org/2015,21834)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 2015 - 20 ZB 14.2089 (https://dejure.org/2015,21834)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Feststellungsklage; berechtigtes Interesse

  • rewis.io

    Unzulässigkeit der Feststellungsklage zur Durchführung einer verdeckten prinzipalen Rechtssatzkontrolle

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2015 - 20 ZB 14.2089
    Würde schließlich nach dem Vorbringen der Klägerin zur Begründung ihres Zulassungsantrages § 44a LFGB ihr gegenüber unmittelbar gelten und weder eines besonderen Verwaltungsaktes noch sonst irgendeiner Maßnahme oder Entscheidung bedürfen, aufgrund derer die Klägerin verpflichtet wäre, die dort vorgesehenen Mitteilungen an die Behörde zu übermitteln, hätte sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 28.1.2010, BVerwG 8 C 19.09, BVerwGE 136, 54 - Rn. 30) ihre Feststellungsklage gegen den Verordnungsgeber (und nicht gegen den Träger der Vollzugsbehörde) richten müssen.
  • VGH Bayern, 13.12.2011 - 11 B 11.2336

    Unzulässigkeit der Erweiterung des Berufungsbegehrens nach Ablauf der

    Auszug aus VGH Bayern, 27.07.2015 - 20 ZB 14.2089
    Insoweit kann hier dahinstehen, ob und inwieweit für die Klägerin bzw. ihren Prokuristen belastende Bescheide infolge ihrer Bestandskraft das berechtigte Interesse entfallen lassen können (vgl. BayVGH, B.v. 13.12.2011 - 11 B 11.2336 NVwZ-RR 2012, 436; siehe auch Eyermann, VwGO, 14. Aufl., § 43 Rn. 42).
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